Informationen zum Schulanfang

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Krankmeldungen

Bei Unterrichtsversäumnissen beachten Sie bitte folgende Regelung der Schulordnung § 37 (1):
„Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, so haben er oder die Eltern, falls er minderjährig ist, die Gründe schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.“
Wir bitten, Ihr Kind ab dem ersten Tag der Verhinderung in der Schule per Telefon bis 08:30 Uhr zu entschuldigen (Tel.: 2082 oder 2084).
Haben Sie Verständnis, wenn wir bei nicht erfolgter Meldung Nachforschungen anstellen.
Teilen Sie uns bitte alle Änderungen im persönlichen Bereich unverzüglich mit. Bei Erkrankungen Ihrer Kinder während der Schulzeit wollen wir sehr schnell mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Unsere Aufsichtspflicht verbietet uns, erkrankte Kinder ALLEIN nach Hause zu entlassen. Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir erkrankte Kinder nur im Schulbüro abholen lassen können.

Beurlaubungen

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen gemäß Schulordnung nicht ausgesprochen werden. Nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleiterin beurlauben. Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag, der mindestens vier Wochen vor den Ferien gestellt werden muss. Bitte beachten Sie diese Verordnung. Insbesondere bitte ich darum, die Buchung von Ferienreisen unter Einhaltung der Ferientermine vorzunehmen. Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt erbitten wir eine ärztliche Bescheinigung.

Heimweg bei vorzeitig beendetem Unterricht

Krankheit einer Lehrkraft, Teilnahme an einer Fortbildung oder Klassenfahrt u.a.m. führen bisweilen dazu, dass Unterricht vorzeitig beendet werden muss. Die Schule ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8, die nicht in unmittelbarem Anschluss an einen vorzeitig beendeten Unterricht nach Hause gelangen können, „bis zur nächsten Gelegenheit der Heimkehr, längstens jedoch bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit“ zu beaufsichtigen. Mit einer vorgelegten Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten können die Schüler das Schulgelände nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts verlassen. Dies gilt nicht für Ganztagsschüler. Aber für alle Schüler gilt, dass eine Haftung der Schule bei Verlassen des Schulgeländes ausgeschlossen ist. Versichert ist nur der direkte Weg von und zur Schule!

Ausfall Nachmittagsunterricht

Durch besondere Witterungsumstände (Schneefall, Glatteis) und kurzfristige Erkrankungen von Lehrkräften kann es in Ausnahmefällen zum Ausfall des Nachmittagsunterrichtes kommen. In diesen Notfällen würden wir die Ganztagsschülerinnen und -schüler mit den Bussen um 12:50 Uhr nach Hause schicken, wenn uns Ihr Einverständnis dafür vorliegt. Andernfalls werden die Eltern von der Schule vorher informiert.

Unfallmeldungen

Bei einem Unfall in der Schule, auf dem direkten Schulweg und während aller schulischen Veranstaltungen sind die Schüler versichert. Die Schule muss solche Unfälle sofort der Unfallkasse Rheinland-Pfalz – Gesetzliche Unfallversicherung – melden. Wir bitten die Schüler, die unter den o. a. Voraussetzungen einen Unfall erlitten haben, sich umgehend im Sekretariat zu melden. Beachten Sie bitte auch, dass der Versicherungsschutz für den Heimweg entfällt, wenn das Schulgelände unerlaubt verlassen wird bzw. wenn nicht der direkte Heimweg genommen wird.

Religiöse Feiertage

Islamische Feiertage sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage. Es besteht aber die Möglichkeit für muslimische Eltern, eine Unterrichtsbefreiung für ihre Kinder an den höchsten islamischen Feiertagen, dem Opferfest und dem Ramadanfest (sog. Zuckerfest) zu erhalten. Erforderlich ist, dass die Eltern der Schule rechtzeitig schriftlich mitteilen, dass ihr Kind an diesem Tag die Schule nicht besucht.

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Leistungen aus dem Bildungspaket werden gewährt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen und nicht älter als 25 Jahre sind. Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen. Es können z. B. Kosten für Lernförderung bei Versetzungsgefährdung, eintägige/mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Mittagessen im Ganztagsschulbetrieb übernommen werden.

Schließfächer für Schüler

In der Schule stehen Schließfächer zur Verfügung. Bei Interesse können Sie beim Anbieter: „Astra direkt“/ www.astradirect.de kostenpflichtig ein Schließfach für Ihr Kind mieten. Die Schule stellt lediglich die Fläche für die Schließfächer zur Verfügung und hat sonst keinerlei Handhabe. Sie wickeln alle Vorgänge mit „Astra direkt“  ab. Bitte fragen Sie nach den Unterlagen im Sekretariat.

Elternsprechzeiten

Während des gesamten Schuljahres richten unsere Lehrerinnen und Lehrer eine wöchentliche Sprechstunde ein. Eine Liste mit den genauen Sprechzeiten folgt noch. Termine bitte über das Schulbüro absprechen!
Für alle Eltern werden wir im laufenden Schuljahr außerdem zwei Elternsprechtage anbieten (s.o. Termine).