Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen

Der Winter ist keine Jahreszeit, sondern eine Aufgabe.“ (Sinclair Lewis)

Im Falle eines Wintereinbruchs beachten Sie bitte folgende Regelung:

Ausfall des Schulunterrichts bei besonderen Witterungsumständen
Wenn bei extrem außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen der Schulträger im Benehmen mit den Schulleitungen entscheidet, dass Unterricht in den Schulgebäuden für alle nicht vertretbar erscheint, wird die Schule geschlossen. Der Unterricht fällt dann aus.
Die Information über die Schulschließung wird unmittelbar nach der Entscheidung auf der Schulwebsite im Internet zugänglich gemacht.

In allen anderen Fällen gilt die grundsätzliche Regelung, dass Unterricht erteilt wird!

Der Unterricht findet somit auch statt, wenn wegen eingeschränkten Schülertransportes nur ein Teil der Schüler am Unterricht teilnehmen kann. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

Winterliche Straßenverhältnisse können zu Ausfällen und Verspätungen im Fahrplan führen. An den Haltestellen sollte daher bis zu 30 Minuten auf den Bus gewartet werden.
Die schnellste Information über die Betriebslage der Busse erhalten Sie über die Homepage der jeweiligen Busunternehmen (Martin Becker: www.mb-bus.de, RMV: www.rhein-mosel-bus.de).

Es obliegt jedoch in jedem Fall – auch wenn der Unterricht stattfindet – den Eltern zu entscheiden, ob der Schulweg vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss zumutbar ist oder nicht.

Fehlen wegen extrem außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse muss wie ein normaler Fehltag beim Klassenleiter schriftlich entschuldigt werden.