Im Falle eines Wintereinbruchs beachten Sie bitte folgende Regelung:
Ausfall des Schulunterrichts bei besonderen Witterungsumständen
Wenn bei extrem außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen der Schulträger im Benehmen mit den Schulleitungen entscheidet, dass Unterricht in den Schulgebäuden für alle nicht vertretbar erscheint, wird die Schule geschlossen. Der Unterricht fällt dann aus.
Die Information über die Schulschließung wird unmittelbar nach der Entscheidung auf der Schulwebsite im Internet zugänglich gemacht.
In allen anderen Fällen gilt die grundsätzliche Regelung, dass Unterricht erteilt wird!
Der Unterricht findet somit auch statt, wenn wegen eingeschränkten Schülertransportes nur ein Teil der Schüler am Unterricht teilnehmen kann. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.