Informationen zum Schulalltag

Wichtige Hinweise zu Krankmeldungen, Beurlaubungen, Unterrichtsausfall und weiteren organisatorischen Themen

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Krankmeldungen

Bei Unterrichtsversäumnissen beachten Sie bitte die Regelung der Schulordnung § 37 (1). Ist ein Schüler oder eine Schülerin verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, sind die Gründe schriftlich darzulegen.

Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen und ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind ab dem ersten Tag der Verhinderung bis 08:30 Uhr telefonisch in der Schule.

Telefon: 2082 oder 2084

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir bei nicht erfolgter Meldung Nachforschungen anstellen.

Teilen Sie uns Änderungen im persönlichen Bereich bitte unverzüglich mit. Erkrankt Ihr Kind während der Schulzeit, nehmen wir schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf. Erkrankte Kinder dürfen wir nur allein nach Hause entlassen, wenn dies entsprechend möglich ist. Andernfalls müssen sie im Schulbüro abgeholt werden.

Beurlaubungen

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen gemäß Schulordnung nicht ausgesprochen werden.

Vor oder nach den Ferien
Eine Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Der schriftliche Antrag muss mindestens 4 Wochen vor den Ferien gestellt werden.

Bitte beachten Sie diese Regelung insbesondere bei der Buchung von Ferienreisen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen.

Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Heimweg bei vorzeitig beendetem Unterricht

Krankheit einer Lehrkraft, Fortbildungen oder Klassenfahrten können dazu führen, dass Unterricht vorzeitig beendet werden muss.

Für Klassen 5 bis 8:
Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar nach Hause gelangen können, werden bis zur nächsten Gelegenheit der Heimkehr, längstens bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit, beaufsichtigt.

Mit einer vorgelegten Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nach der vorzeitigen Beendigung des Unterrichts verlassen. Dies gilt nicht für Ganztagsschüler.

Beim Verlassen des Schulgeländes besteht Versicherungsschutz grundsätzlich nur auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause.

Ausfall des Nachmittagsunterrichts

Durch besondere Witterungsumstände wie Schneefall oder Glatteis sowie durch kurzfristige Erkrankungen von Lehrkräften kann es in Ausnahmefällen zum Ausfall des Nachmittagsunterrichts kommen.

Für Ganztagsschülerinnen und -schüler:
In diesen Notfällen können die Schülerinnen und Schüler mit den Bussen um 12:50 Uhr nach Hause geschickt werden, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.

Liegt kein entsprechendes Einverständnis vor, werden die Eltern vorher von der Schule informiert.

Unfallmeldungen

Bei einem Unfall in der Schule, auf dem direkten Schulweg und während schulischer Veranstaltungen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Bitte melden Sie einen Unfall sofort im Sekretariat, damit die notwendige Unfallmeldung veranlasst werden kann.

Die Schule muss entsprechende Unfälle der zuständigen Unfallversicherung melden. Der Versicherungsschutz für den Heimweg kann entfallen, wenn das Schulgelände unerlaubt verlassen oder nicht der direkte Heimweg genommen wird.

Religiöse Feiertage

Islamische Feiertage sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage.

Eine Unterrichtsbefreiung für die höchsten islamischen Feiertage, insbesondere Opferfest und Ramadanfest (Zuckerfest), ist möglich.

Erforderlich ist, dass die Eltern der Schule rechtzeitig schriftlich mitteilen, dass ihr Kind an diesem Tag die Schule nicht besucht.

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus anspruchsberechtigten Familien gewährt werden.

Informationen und Anträge erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung Altenkirchen.

Übernommen werden können beispielsweise Kosten für Lernförderung, Klassenfahrten, Schulbedarf oder das Mittagessen im Ganztagsschulbetrieb.

Schließfächer für Schülerinnen und Schüler

In der Schule stehen Schließfächer zur Verfügung.

Bei Interesse können Sie beim Anbieter Astra direkt kostenpflichtig ein Schließfach für Ihr Kind mieten.

Die Schule stellt lediglich die Fläche für die Schließfächer zur Verfügung. Die gesamte Abwicklung erfolgt direkt über Astra direkt . Unterlagen erhalten Sie auch im Sekretariat.

Elternsprechzeiten

Während des gesamten Schuljahres bieten unsere Lehrerinnen und Lehrer wöchentliche Sprechstunden an. Bitte stimmen Sie Ihren Terminwunsch direkt mit der jeweiligen Lehrkraft ab.

Zusätzlich:

Im laufenden Schuljahr finden außerdem 2 Elternsprechtage statt. Die entsprechenden Termine finden Sie über den Terminbereich oben auf dieser Seite.