Befreiung von der Testpflicht

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die Regelungen des Bundes zur Testpflicht von Schülerinnen und Schülern vom 22. April 2021 sind ergänzt worden.

Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Daher besteht für Ihre Kinder nun die Möglichkeit, auch ohne Testteilnahme, aber unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Alle wichtigen Informationen dazu entnehmen Sie bitte den angehängten Dokumenten.

Allen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung